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Neblige Seeuferszene

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Frau Hanu (nachfolgend: Rednerin) und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend: Auftraggeber) über die Erbringung von Rednerleistungen, insbesondere Willkommensreden, Traureden und Trauerreden.

1.2 Diese AGB sind Bestandteil jedes geschlossenen Vertrages. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Rednerin diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass eine erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot der Rednerin schriftlich (per E-Mail oder Auftragsbestätigung) annimmt und – soweit vereinbart – eine Anzahlung geleistet hat.

 

2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot. In der Regel umfasst die Leistung: ein persönliches Kennenlerngespräch (in Person, telefonisch oder per Video), die inhaltliche Vorbereitung und Erstellung der individuellen Rede, ein Abstimmungsgespräch zur Rede (Korrekturrunde) sowie die Durchführung der Rede am vereinbarten Termin.

2.3 Zusätzliche Leistungen werden separat im Angebot ausgeführt.

2.4 Die Rednerin behält sich künstlerische Freiheit bei der Gestaltung der Rede vor, geht jedoch auf die ausdrücklich gewünschten Inhalte und Vorgaben des Auftraggebers ein.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Das Honorar ergibt sich aus dem individuellen Angebot der Rednerin. Die Rednerin ist Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

 

3.2 Die Höhe der Anzahlung wird individuell im Angebot vereinbart und ist mit Auftragsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist innerhalb von 15 Tagen nach Leistungserbringung zu begleichen.

 

3.3 Bei Trauerreden, die kurzfristig (innerhalb von 7 Tagen vor der Feier) beauftragt werden, ist das gesamte Honorar innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

3.4 Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Wird diese Frist überschritten, gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet.

3.5 Fahrtkosten werden ab einer Entfernung von mehr als 20 km (einfache Strecke vom Wohnort der Rednerin in Gummersbach) gesondert berechnet. Die Kilometerpauschale beträgt 0,30 € pro Kilometer. Entstehen Übernachtungskosten aufgrund der Anreise, werden diese zum tatsächlichen Preis weiterberechnet.

§ 4 Terminreservierung und Stornierung

4.1 Der vereinbarte Termin gilt ab Vertragsschluss und geleisteter Anzahlung als verbindlich reserviert. Die Rednerin nimmt für diesen Termin keine weiteren Anfragen an.

 

4.2 Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Zahlungspflichten: Bis 60 Tage vor dem Termin sind 50 % des Gesamthonorars fällig. Bei Stornierung 30 bis 59 Tage vor dem Termin sind 75 % des Gesamthonorars fällig. Bei Stornierung weniger als 30 Tage vor dem Termin ist das vollständige Honorar fällig. Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.

 

4.3 Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist als die nach § 4.2 fällige Summe. In diesem Fall reduziert sich die Zahlung entsprechend.

 

4.4 Bei Terminverschiebungen durch den Auftraggeber wird die Anzahlung auf den neuen Termin angerechnet, sofern die Rednerin an diesem Termin verfügbar ist. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit besteht nicht.

4.5 Kann die Rednerin den Termin aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) nicht wahrnehmen, wird sie sich um eine geeignete Vertretung bemühen und den Auftraggeber unverzüglich informieren. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückgezahlt, sofern keine Vertretung akzeptiert wird.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Rednerin alle für die Erstellung der Rede erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

 

5.2 Verzögerungen, die auf unvollständige oder verspätete Informationen des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Rednerin.

 

5.3 Änderungswünsche sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 7 Tage vor dem vereinbarten Termin, mitzuteilen. Kurzfristige Änderungen können nicht in jedem Fall berücksichtigt werden.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1 Die von der Rednerin erstellten Reden sind urheberrechtlich geschützte Werke. Alle Rechte verbleiben bei der Rednerin, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6.2 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Recht, die Rede für den vereinbarten Anlass zu nutzen.

6.3 Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung – insbesondere im Internet oder in sozialen Medien – bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Rednerin.

6.4 Die Rednerin ist berechtigt, auf die erbrachte Tätigkeit in ihrer eigenen Außendarstellung (z. B. Website, Social Media) hinzuweisen, ohne dabei personenbezogene Daten des Auftraggebers zu nennen.

§ 7 Datenschutz

7.1 Die Rednerin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der DSGVO.

 

7.2 Informationen, die im Rahmen von Trauerreden über verstorbene Personen und Hinterbliebene mitgeteilt werden, werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

7.3 Näheres regelt die Datenschutzerklärung der Rednerin, die auf ihrer Website einsehbar ist.

§ 8 Haftung

8.1 Die Rednerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

8.2 Die Rednerin übernimmt keine Haftung für technische Störungen am Veranstaltungsort (z. B. Tonanlage, Mikrofon), die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

 

8.3 Für den Inhalt der Rede, der auf den Angaben des Auftraggebers basiert, übernimmt die Rednerin keine Haftung. Der Auftraggeber stellt die Rednerin von Ansprüchen Dritter frei, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben entstehen.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

9.2 Erfüllungsort ist Gummersbach. Als Gerichtsstand gilt – sofern gesetzlich zulässig – Gummersbach. Bei Verträgen mit Verbrauchern richtet sich der Gerichtsstand nach dem gesetzlichen Wohnsitz des Auftraggebers.

 

9.3 Es gilt deutsches Recht.

 

9.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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